Die Betreiber von Bioenergieanlagen haben voraussichtlich ein halbes Jahr länger Zeit, die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien und Treibhausgaseinsparungen nachzuweisen, ohne ihre EEG-Vergütung zu riskieren. Das geht aus einem Referentenentwurf zur Ersten Änderungsverordnung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) hervor, den das Bundesumweltministerium (BMUV) in die Verbändeanhörung gegeben hat. Nach Angaben des BMUV ist die Abstimmung zum Verordnungsentwurf zwischen den […]
Start Nachrichten Politik Bioenergieanlagen sollen Nachhaltigkeit erst bis Ende 2022 nachweisen müssen