Die Betreiber von Bioenergieanlagen haben voraussichtlich ein halbes Jahr länger Zeit, die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien und Treibhausgaseinsparungen nachzuweisen, ohne ihre EEG-Vergütung zu riskieren. Das geht aus einem Referentenentwurf zur Ersten Änderungsverordnung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) hervor, den das Bundesumweltministerium (BMUV) in die Verbändeanhörung gegeben hat. Nach Angaben des BMUV ist die Abstimmung zum Verordnungsentwurf zwischen den beteiligten Bundesministerien jedoch noch nicht abgeschlossen.
Nach der bisherigen Rechtslage wäre die...
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