Die Bioenergiebranche hat eine Bewertung zum jüngst vorgelegten Eckpunktepapier „Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen Gas und Strom“ vorgenommen. Im Gegensatz zu den im Oktober bekannt gewordenen Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) werde die Höhe der Obergrenze, ab der ein Bioenergieanlagenbetreiber 90 Prozent aus der Stromproduktion erzielten Erlöse abgeben muss, offengelassen. Eine rückwirkende Abschöpfung ist jedoch weiterhin vorgesehen, auch wenn deren Beginn von März auf September 2022 verschoben werden soll. (Quelle für Beitragsbild: Countrypixel / stock.adobe.com)
„Die V...
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