Module einer Biogasanlage zur Erzeugung von Biogas und damit mittelbar zur Stromerzeugung sind Betriebsvorrichtungen. Im Jahr 2007 galt die Erstellung einer Betriebsvorrichtung auf einem Grundstück nicht als Bauleistung, so dass ein Generalunternehmer die damals von Subunternehmern gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann. Zu diesem Urteil gelangte das Finanzgericht Sachsen (FG Sachsen) wie jetzt bekannt wurde am 1. Februar 2017 (2 K1209/16). Dem Urteil zufolge hat das zuständige Finanzamt daher zu Unrecht von dem Generalunternehmer den Vorsteuerabzug aus den Subunternehmer-Rechnungen...
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