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Bioenergieverbände fordern Nachbesserung des aktuellen EEG-Entwurfs

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Die Bioenergieverbände haben den zeitlichen Verzug in der Koalition, die das EEG noch vor der Sommerpause ändern wollte, kritisiert. „Die EEG-Verhandlungen müssen zügig und auf Basis der bisherigen Einigungen weitergehen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Mit der Erklärung haben die Verbände zur Anhörung des aktuellen EEG-Entwurfs der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/2108) im Ausschuss für Wirtschaft und Energie Stellung genommen, die am 25. Juni stattgefunden hat. Der Bundesverband Bioenergie (BBE), der Deutsche Bauernverband (DBV), der Fachverband Biogas (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH) sehen bei dem Entwurf noch Änderungsbedarf.

Grundsätzlich müsse der Ausbaupfad zur Steigerung der Stromproduktion aus Biomasse gesteigert werden, auch das Ausschreibungsdesign sowie die Anreize zur bedarfsgerechten Stromerzeugung und zur Stärkung des Einsatzes von Rest- und Abfallstoffe gelte es zu verbessern. Kurzfristig müsse jedoch insbesondere der Investitions- und Vertrauensschutz für Biogasanlagen, die Gülle einsetzen, gesteigert werden. Dringlich sei auch der Schutz von Anlagen, die auf eine bedarfsgerechte Energieerzeugung umgerüstet werden.

Schweinepest bedroht EEG-Vergütung hunderter Anlagenbetreiber

Der zu befürchtende Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bedrohe die EEG-Vergütung hunderter Anlagenbetreiber, die Gülle einsetzen. Da die Vergärung von Gülle zu einer besonders hohen Treibhausgaseinsparung führt, sehen fast alle Fassungen des EEG eine besondere Förderung für Anlagen vor, die einen bestimmten Anteil Gülle einsetzen. Können Anlagenbetreiber aufgrund von Sperrgebieten, die ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bedingen würde, den Mindestanteil an Gülle nicht mehr einsetzen, drohe der Verlust von EEG-Vergütung – teilweise für die gesamte restliche Vergütungslaufzeit. Ein derartig hoher Verlust sei für viele landwirtschaftliche Anlagenbetreiber unzumutbar und natürlich völlig unangemessen, da sie das Problem nicht selbst verschuldet haben.

Deckelung der Flexibilitätsprämie würgt bedarfsgerechte Fahrweise ab

Darüber hinaus stehe zu befürchten, dass die Deckelung der Flexibilitätsprämie im EEG die Umrüstung von Biogasanlagen auf eine bedarfsgerechte Fahrweise abwürgt. Sollte der Deckel bereits im nächsten Jahr erreicht werden, riskierten Anlagenbetreiber Millionenverluste, wenn die Investitionen in die Flexibilisierung ihrer Anlage nicht refinanziert werden können, da sie keine Flexibilitätsprämie erhalten. Darüber hinaus könnten Betreiber schon heute kaum noch flexibilisieren, da auch die Banken dieses Risiko erkannt haben.

Im jüngsten Entwurf des EEG-Änderungsgesetzes, der zwischen den Regierungsfraktionen verhandelt wurde, waren beide Probleme bereits adressiert – im Gesetzesentwurf von Bündnis 90/Die Grünen aber trotz ihrer hohen Dringlichkeit nicht einmal erwähnt. Es sei deshalb unerlässlich, dass die Verhandlungen zwischen den Regierungsfraktionen zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder aufgenommen werden und auf der bisherigen Einigung zur Änderung der Bioenergie-Regelungen aufbauen. 

Lesen Sie dazu auch:

Streit um EEG-Sonderausschreibungen: Grüne legen Gesetzentwurf vor

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