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Bioenergieverbände fordern Stabilisierung der Stromerzeugung aus Biomasse

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Die Bioenergieverbände fordern die Bundesregierung dazu auf, klare Rahmenbedingungen für die Zukunft von Bioenergieanlagen zu schaffen. Diese Forderung erhalte vor dem Hintergrund des geplanten Kohleausstiegs noch mehr Gewicht. Das geht aus einem gemeinsamen Positionspapier vom Bundesverband Bioenergie (BBE), dem Deutschen Bauernverband (DBV), dem Fachverband Biogas (FvB) und dem Fachverband Holzenergie (FVH) hervor. Anlass sind aktuelle Beratungen der parlamentarischen Arbeitsgruppe „AG Akzeptanz/Energiewende“.

Hintergrund ist, dass Bioenergieanlagen mit mehr als 50 Terawattstunden (TWh) 8,5 Prozent des Brutto-Stromverbrauchs in Deutschland erzeugen. Daneben stellen biogene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen 40 TWh erneuerbare Wärme bereit; mehr werde nur durch reine Kesselanlagen im Holzbereich erzeugt. Zudem leisten Bioenergieanlagen einen wichtigen Beitrag zur Flexibilisierung der Stromerzeugung und senken damit die Gesamtkosten des Stromsystems.

Bioenergieanlagen senken die Systemkosten

Zwar seien die Stromgestehungskosten der fluktuierenden erneuerbaren Energien Wind- und Solarenergie niedriger als die Stromgestehungskosten der meisten Bioenergieanlagen. Doch die fluktuierende Stromerzeugung verursache pro Kilowattstunde höhere Systemkosten als eine Kilowattstunde aus den steuerbaren Bioenergieanlagen.

Würde ein gewisser Teil des bis 2030 anvisierten 65-Prozent-Anteils erneuerbarer Energie am Stromverbrauch durch steuerbare Bioenergieanlagen gedeckt, könnte dieses Ziel mit weniger Netzausbau, weniger Notmaßnahmen zur Beseitigung von Netzengpässen und weniger konventionellen Reservekraftwerken erreicht werden. Ein positiver Nebeneffekt seien zudem die positiven Auswirkungen auf die regionalen Wirtschaftskreisläufe, in die Biogasanlagen und Holzheizkraftwerke intensiv eingebunden seien.

Verbände schlagen Ausschreibungsvolumina bis 2030 vor

Die im EEG festgelegten Ausschreibungsvolumina für Biomasse enden jedoch 2022. Ohne eine Verlängerung werde die Stromerzeugung aus Biomasse bis Anfang der 2030er vollständig wegbrechen. Die Bioenergieverbände fordern die Bundesregierung folglich auf, die Ausschreibungsvolumina von 2023 bis 2030 fortzuführen. Zusammen mit den Ausschreibungsvolumina im EEG 2017, die sich für die Jahre 2017 bis 2022 auf insgesamt 1.050 MW installierte Leistung belaufen, würde sich die Stromerzeugung aus EEG-vergütungsfähiger Biomasse damit in etwa auf dem aktuellen Niveau stabilisieren. Dem Vorschlag der Verbände zufolge würde das Ausschreibungsvolumen von 300 MW im Jahr 2023 auf 2.000 MW im Jahr 2030 steigen, durchschnittlich läge es damit bei ca. 1.038 MW installierter Leistung pro Jahr.

Zudem sollte nach Ansicht der Verbände die Flexibilisierung des bestehenden Biogasanlagenbestands noch verstärkt angereizt werden. Zum einen fordern sie erneut die Abschaffung oder zumindest eine starke Erhöhung der Deckelung der Flexibilitätsprämie im EEG. Zum anderen müsse das Problem adressiert werden, dass sich die Investition in eine Flexibilisierung für viele bestehende Biogasanlagen nicht mehr rechne. Zwar lasse sich eine Flexibilisierung in der Regel über die Flexibilitätsprämie refinanzieren, aber nur insofern die Prämie tatsächlich über den dort vorgesehenen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird.

Viele Betreiber erhalten Flexibilitätsprämie nicht für zehn Jahre

Bei der jetzigen Ausgestaltung der Flexibilitätsprämie könnten viele Betreiber die Zahlungen aber für keine zehn Jahre geltend machen. Dies seien zum einen Anlagen, deren EEG-Vergütungszeitraum in der ersten Hälfte der 2020er Jahre ausläuft. Zum anderen handele es sich um Anlagen, die frühzeitig die Flexibilitätsprämie in Anspruch genommen haben, nun aber die Flexibilität weiter ausbauen möchten. Diese Anlagen können für die weitere Flexibilisierung die Flexibilitätsprämie nur noch für deutlich weniger als zehn Jahre in Anspruch nehmen (im Normalfall sind dies noch fünf bis sechs Jahre) und deshalb eine Umrüstung nicht mehr finanzieren.

Der Fachverband Biogas schätzt, dass insgesamt mehr als 2.000 Anlagen, also rund ein Viertel des Biogasanlagenparks, aus einem der beiden Gründe nicht mehr vollends technisch umrüsten können. Zur Lösung des Problems könnte die Flexibilitätsprämie umgestaltet werden, so dass die notwendigen Zahlungen auf die noch verbliebenen Jahre des Vergütungszeitraums verteilt werden.

Welche Herausforderungen durch den Kohleausstieg entstehen, lesen Sie hier:

https://www.contextcrew.de/erneuerbare-speicher-sektorkopplung-nach-bericht-der-kohlekommission-geht-es-jetzt-ums-handeln/

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