Die Finanzierung des Flexibilitätszuschlags für Biogasanlagen könnte künftig über die geplante Umlage im Rahmen des Stromversorgungskapazitätsgesetzes (StromVKG) erfolgen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH), das im Auftrag der Kampagne „Biogas ist Zukunft“ erstellt wurde. Das Gutachten war jetzt auch Gegenstand eines Fachgesprächs unter Beteiligung von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU).
Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage, ob der bislang im EEG verankerte Flexibilitätszuschlag aus dem EEG-Finanzierungssystem herausgelös...
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