Für viele Betreiber von Biogasanlagen rückt eine wichtige Frist näher: Nach den Vorgaben der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) müssen bestehende, immissionsschutzrechtlich genehmigte Biogasanlagen ihre nicht technisch dichten Gärproduktlager grundsätzlich bis zum 1. Dezember 2026 nachrüsten. Ziel ist eine Minderung von Ammoniak- und Geruchsemissionen um mindestens 85 Prozent.
Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) weist darauf hin, dass eine gasdichte Abdeckung dabei gegenüber anderen zulässigen Lösungen einen zusätzlichen Vorteil bietet. Sie verhindert nicht nur ...
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