Zum Auftakt des Internationalen Fachkongresses für erneuerbare Mobilität Anfang der Woche in Berlin hat die Biokraftstoffbranche die vom Europäischen Parlament vorgesehene Senkung des Absatzes von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse kritisiert. Der vom Parlament vorgesehene Mindestanteil von 10 Prozent Kraftstoffen aus Abfällen, Reststoffen und Überschussstrom wird als „unrealistisch“ gewertet.
Die Beschlüsse des Parlaments wirkten sich im Ergebnis zu Gunsten fossiler Kraftstoffe aus, da rund 270 Mio. Kraftfahrzeuge in der EU weiterhin mit Kraftstoffen versorgt werden müssten. Für den jetzt anstehenden Trilog fordert die Branche, die vom Ministerrat am 18. Dezember 2017 beschlossenen Kernpunkte zu übernehmen und „jegliche Mehrfachanrechnungen von Strom und Kraftstoffen aus Abfall und Reststoffen ersatzlos zu streichen“, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverbands Bioenergie (BBE). Nur so könnten Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse ihr volles Potential zur Dekarbonisierung des Transportsektors ausspielen.
„Nur unter Einsatz aller verfügbaren Biokraftstoffoptionen lässt sich die Emissionsbilanz im Verkehr deutlich verbessern“, sagte Artur Auernhammer, Mitglied des Bundestages und Vorstandsvorsitzender des BBE. Bei der Biokraftstoffproduktion entständen zudem wertvolle Koppel- und Nebenprodukte, die emissionsintensive Importe von zu Beispiel Futtermitteln reduzierten. Auernhammer mahnte, dass es keine Preisgabe des funktionierenden Wirtschaftssektors geben dürfe. „Die Biokraftstoffbranche trägt auch zur nachhaltigen Optimierung von Wertschöpfungsketten im ländlichen Raum bei.“
Die Ausgestaltung der Erneurebaren-Energien-Richtline (RED II) war hierbei das bestimmende Thema. Die Positionen des EU-Parlamentes, der Kommission und des Energieminsieterrates stehen sich hierbei gegenüber und sollen im laufenden Jahr im Trilog-Verfahren zu einer Position zusammengeführt werden.
Die Biokraftstoffwirtschaft unterstütze die vom Ministerrat vorgeschlagene Förderung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen, lehnt aber eine Reduzierung des Einsatzes von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse bis 2030 strikt ab. Weder Kraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen noch die Elektromobilität könnten die dadurch entstehende Lücke bis 2030 füllen. „Der erst 2015 beschlossene Kompromiss eines Anteils von 7 Prozent für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse muss daher zumindest bis 2030 beibehalten werden“, fordert der BBE-Vorstandschef.
Durchschnittliche THG-Einsparung von Biokraftstoffen gegenüber fossilen Treibstoffen 2016 bei 77 Prozent
Die in Deutschland im Jahr 2015 eingeführte Treibhausgasminderungsquote für Kraftstoffe habe sich als effizientes und kostengünstiges Instrument für den Klimaschutz erwiesen. Biokraftstoffe leisteten momentan den größten Beitrag zur Einsparung von CO2 im Verkehrssektor, insbesondere durch stetige Verbesserung ihrer Treibhausgasbilanz. So betrug im Jahr 2016 die durchschnittliche Treibhausgaseinsparung der in Deutschland in Verkehr gebrachten Biokraftstoffe 77 Prozent im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen. Die Treibhausgasminderungsquote für Kraftstoffe sollte im laufenden Jahr beginnend bis 2030 sukzessive auf 16 Prozent angehoben werden, um den vom Ministerrat vorgeschlagenen EU-Mindestanteil von 14 Prozent erneuerbarer Energien im Verkehr zu erreichen, fordert die Branche mit Blick auf eine neue Bundesregierung. Anzustreben sei zudem eine entsprechende Ausweitung der Treibhausgasminderungspflicht auf alle EU-Mitgliedstaaten.
9 Fragen und Antworten zum Beschluss des EP zu Erneuerbaren und Energieeffizienz