Die Bundesregierung widerspricht der Darstellung der Opposition, sie unternehme nichts, um die „Kontrolllücke“ bei der Einfuhr von Biokraftstoffen zu schließen. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion schreibt das zuständige Bundesumweltministerium (BMUV), erneuerbare Kraftstoffe könnten nur dann auf die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) angerechnet und gefördert werden, wenn staatliche Kontrolleure für Vor-Ort-Kontrollen Zugang zu den Produktionsstätten hätten. Mitte Dezember 2024 habe das BMU dazu den Fraktionen eine „Formulierungshilfe für eine entsprechende Ände...
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