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Oktober-Termin

Biomasseausschreibung: Zuschläge für 815 MW Anlagenleistung erteilt (Update)

Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der Ausschreibungen für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. Oktober 2025 bekanntgegeben. „Durch die beihilferechtliche Genehmigung des Biomassepakets können die in den Ausschreibungen erfolgreichen Biomasseanlagen nun einen stärkeren Beitrag zur Marktintegration der Erneuerbaren Energien leisten“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Überzeichnung der Ausschreibung zeigt, dass die neuen Förderregeln gut angenommen werden.“ 

Update-Hinweis: Der zunächst am 3. Dezember 2025, 10:50 Uhr, veröffentlichte Artikel wurde um die Reaktion des HBB ergänzt. Die Informationen zu den ebenfalls bekannt gegebenen PV-Ausschreibungen sind nun in einem gesonderten Bericht zu finden.

Bei der Oktober-Ausschreibungsrunde wurden erstmals die Änderungen durch das Biomassepaket angewendet. Die Europäische Kommission hatte die Regelungen im September beihilferechtlich genehmigt. Das Biomassepaket ist ein zentrales Element der EEG-Novelle aus dem Februar 2025 und regelt unter anderem die Förderung von Biogasanlagen neu.

Durch das Biomassepaket erhalten nur Anlagen eine Förderung, die sehr flexibel betrieben werden können. Biomasseanlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, werden nach den neuen Regelungen dazu angereizt, auf die Signale des Strompreises zu reagieren. „Dadurch beteiligen sie sich aktiv an der Marktintegration von volatilem Solar- und Windstrom“, betont die BNetzA. Zusätzlich wurde das ausgeschriebene Volumen stark erhöht.

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 813 Megawatt (MW) wurden 807 Gebote mit einer Gebotsmenge von 940 MW eingereicht. Es konnten 692 Gebote einen Zuschlag erlangen. Davon entfielen 33 Zuschläge mit 63 MW auf Neuanlagen und 659 Zuschläge mit 752 MW auf Bestandsanlagen. 87 Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Biomasse: Mengengewichteter Zuschlagswert mit 18,11 ct/kWh deutlich unter Höchstwert

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 11,00 ct/kWh bis 19,48 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 18,11 ct/kWh und damit deutlich unterhalb des Höchstwerts für Bestandsanlagen von 19,43 ct/kWh.

Das größte Zuschlags-Volumen entfiel auf Gebote für Standorte in Bayern (276 MW, 266 Zuschläge), gefolgt von deutlich geringeren Volumina für Standorte in Niedersachen (143 MW, 122 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (94 MW, 63 Zuschläge).

Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) begrüßte das Ergebnis der Ausschreibung. „Hunderte Biogasanlagen haben in der Ausschreibung einen Zuschlag und damit eine Perspektive für den Weiterbetrieb bekommen“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB). „Das ist ein starkes Signal für die Versorgungssicherheit: Biogas liefert damit über 800 MW gesicherte Leistung für Deutschland – eine wetterunabhängige und jederzeit verfügbare Kapazität, die für die Energiewende unverzichtbar ist.“

Bioenergiebranche freut sich – und weist auf viele ungelöste Probleme hin

Auf der Kehrseite sieht das HBB, dass viele Anlagen „zu teilweise unwirtschaftlichen Geboten gezwungen“ worden seien. Für zahlreiche Betreiber, die in den vorherigen Ausschreibungen mehrfach leer ausgegangen waren, habe die Oktober-Ausschreibung die letzte Möglichkeit für eine Anschlussförderung dargestellt.

Ebenso fehlten weiterhin flächendeckende und praktikable Lösungen für kleine Bestandsanlagen sowie für jene Anlagen, deren Vergütung demnächst ausläuft und die bislang keinen Zuschlag erhalten haben oder beim Netzanschluss auf erhebliche Probleme stoßen. Bereits Anfang des Jahres legten die Verbände eine Überarbeitung des erst kürzlich genehmigten Biomassepakets (Biomassepaket 2.0) vor. Darin fordern sie neben praxisnäheren Flexibilitätsanforderungen insbesondere höhere Ausschreibungsvolumina ab 2027.

„Wenn wir das enorme Potenzial der Biogas-Speicherkraftwerke für ein flexibles und sicheres Stromsystem heben wollen, dürfen wir nicht akzeptieren, dass bei jeder weiteren Ausschreibung dutzende Terawattstunden Strom und Wärme verloren gehen“, so Rostek weiter. „Wenn sich alle einig sind, dass der eingeschlagene Weg der mehrfachen Überbauung von Biogasanlagen der richtige ist, müssen wir alles daransetzen, diesen Anlagen ein langfristig wirtschaftliches Angebot zu unterbreiten.“

Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen findet am 1. April 2026 statt. Die nächste Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden wird am 1. Februar 2026 durchgeführt.

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