Die innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Entwürfe der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) sind am 14. Juli 2026 bei der Europäischen Kommission zur dreimonatigen Notifizierung eingereicht worden. „Diese werden damit voraussichtlich im Oktober in Kraft treten“, berichtet der Bundesverband Bioenergie (BBE). Der Verband bewertet die zur Notifizierung eingereichte Fassung der BioSt-NachV als „deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf aus dem letzten Jahr“, da zahlreiche Branchenhinweise übern...
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