BioSt-NachV: Zertifizierungsfrist erneut verlängert ContextCrew | Neue Energie Premium Artikel - geschlossen

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In einer kurzfristigen Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) soll die Frist für die Nachhaltigkeitszertifizierung von 31.12.2022 auf 30.04.2023 verlängert werden. Das berichtet das Hauptstadtbüro Bioenergie. „Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Frist zur Nachhaltigkeitszertifizierung in der BioSt-NachV nochmals bis zum 30.04.2023 verlängert werden soll“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie. „Damit wird den Forderungen […]

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