In einer kurzfristigen Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) soll die Frist für die Nachhaltigkeitszertifizierung von 31.12.2022 auf 30.04.2023 verlängert werden. Das berichtet das Hauptstadtbüro Bioenergie. „Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Frist zur Nachhaltigkeitszertifizierung in der BioSt-NachV nochmals bis zum 30.04.2023 verlängert werden soll“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie. „Damit wird den Forderungen und der Kritik der Branche nachgekommen, da es noch immer viele zertifizierungsbedürftige Unternehmen nicht geschafft ha...
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