Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Kommunen können auch 2018 für die professionelle Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Energiespar-Contracting eine Förderung beantragen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mitteilt, hat es die entsprechende Richtlinie bis zum 31. Dezember 2018 verlängert.
Bereits Januar 2015 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWi die Beratungen zum Energiespar-Contracting. Die Förderkonditionen und Verfahren gelten nach Angaben der Behörde unverändert, die für die Bearbeitung der Förderanträge zuständig ist.
Die Verlängerung der Förderrichtlinie ist zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Nähere Informationen gibt es hier. Projektentwickler, die im Rahmen des Förderprogramms tätig sind, müssen die Zulassung beim BAFA sowie ihre Qualifikationen und Erfahrungen nachweisen.
Contracting: Heizung zum Mieten bei SHK-Innung und Stadtwerken Karlsruhe