Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) richtet seine Förderprogramme für Energieeffizienz von Prozessen und Anlagen in Unternehmen neu aus. „Dadurch werden beispielsweise Investitionen in eine verstärkte Nutzung von industrieller Abwärme sowie die Verbesserung der Energieeffizienz von Produktionsprozessen wirksamer gefördert“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in einer Mitteilung.
Das neue Programm sei ein weiterer Schritt bei der Umsetzung der Förderstrategie Energieeffizienz, die gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelt wurde. Zudem werden bisher im so genannten Marktanreizprogramm (MAP) enthaltene Maßnahmen zur Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien integriert.
Das BMWi konnte im Bereich der Abwärmenutzung bereits wichtige Impulse zur Steigerung der Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe setzen, heißt es.
Das Programm richtet sich an Unternehmen, Stadtwerke und Energiedienstleister
Das Ministerium bündelt in dem neuen technologieoffenen und branchenübergreifenden Förderpaket 6 bisherige Förderprogramme in zwei Richtlinien. Die Richtlinie „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit und Zuschuss“ ist am 1. Januar mit Fördersätzen bis zu 55 Prozent gestartet. Die Richtlinie „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Wettbewerb“ wird das ehemalige Programm „Step Up!“ mit neuen Konditionen ab Frühjahr 2019 ersetzen. Der genaue Starttermin wird noch bekanntgegeben.
Das Förderpaket richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen, Stadtwerke und Energiedienstleister. Darüber hinaus sind alle Fördermodule akteurs-, sektor- und technologieoffen ausgestaltet. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind unternehmensspezifisch unterschiedlich und können den Angaben zufolge von der Nutzung hocheffizienter Standardtechnologien bis hin zu passgenauen Systemlösungen und -optimierungen reichen.
Die Förderung erfolgt in vier Modulen:
- Querschnittstechnologien (Pumpen, Motoren, Ventilatoren, usw.) für schnelle Effizienzgewinne,
- erneuerbare Energien zur Prozesswärmebereitstellung,
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Energiemanagementsoftware zur Unterstützung der Digitalisierung,
- Technologieoffene Förderung von Investitionen, die Strom- oder Wärmeeffizienz steigern.
Die Fördersätze liegen bei
- Effizienzmaßnahmen bei 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für kleine und mittlere Unternehmen (große Unternehmen 30 Prozent),
- Prozesswärmetechnologien, die erneuerbare Energien nutzen, bei 55 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen (große Unternehmen 45 Prozent),
- die maximale Förderung beträgt 10 Mio. Euro pro Antragsteller oder Projekt.
Die Beantragung erfolgt als
- direkter Investitionszuschuss beim BAFA
- oder Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) bei der Förderbank KfW (über Hausbanken).