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BMWK-Konzept: Brückenstrompreis von 6 ct/kWh für klar definierten Empfängerkreis

Industriestrompreis: Zeitnahe Abstimmung mit großer Zahl an Stakeholdern geplant

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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat heute ein Arbeitspapier zum Industriestrompreis vorgelegt. Das Konzept mit dem Titel „Wettbewerbsfähige Strompreise für die energieintensiven Unternehmen in Deutschland und Europa sicherstellen“ schlägt einen zweistufigen Industriestrompreis vor. Der Minister wolle über den Vorschlag mit verschiedenen Akteuren – etwa dem Bündnis Zukunft der Industrie, den Energie- und Wirtschaftsministern der Länder sowie Parlamentsvertretern zeitnah den Austausch suchen, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit. „Ziel ist es, ein breites gesellschaftliches und politisches Bündnis zu schmieden, um in dieser für den Wohlstand unseres Landes zentralen Frage voranzukommen.“ (Nachweis für Beitragsbild: ContextCrew)

Hinweis: Der zunächst am 5. Mai, 11:43 Uhr, veröffentlichte Artikel wurde im Zuge weiterer Recherchen ergänzt.

Um wettbewerbsfähige Strompreise sicherzustellen, schlägt das Konzept zwei Schritte vor. „Die Industrie soll von günstigem Strom aus erneuerbaren Energien profitieren – über einen langfristigen Transformationsstrompreis“, sagt Habeck. Der massive Ausbau von erneuerbaren Energien werde „mit klugen Instrumenten für den direkten Zugang der Industrie zu billigem grünem Strom gekoppelt“.

Nebeneinander von CfD und PPA im Instrumentenmix

Dazu sollen eine Reihe von Maßnahmen ergriffen werden: Um Industrieunternehmen den Zugang zu kostengünstigen erneuerbaren Energien zu ermöglichen, soll Strom aus neuen Erneuerbaren-Anlagen zu Preisen nahe an den Gestehungskosten an die Industrie weitergereicht werden. „Dies setzt EE-Anlagen voraus, die mittels Contracts for Difference (CfD) finanziert werden“, heißt es beim BMWK. Zugleich soll der Abschluss von PPAs von EE-Erzeugern mit Industriepartnern mit Bürgschaften abgesichert werden, um die Risikoprämien dieser Verträge zu reduzieren (norwegisches Modell). „Auch für mittelständische Unternehmen wollen wir den Zugang zu PPA-Modellen verbessern.“

„Wir können aber nicht warten, bis die Langfristmaßnahmen greifen“, sagt Habeck. „Wir müssen die Brücke, die wir mit den Energiepreisbremsen gebaut haben, verlängern. Deshalb ist ein Brückenstrompreis notwendig.“ Er sichere die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Unternehmen in den 20er-Jahren, Arbeitsplätze und Standorte. „Konkret sichern wir so gute Arbeitsplätze, komplexe Wertschöpfungsketten und hoch innovative Unternehmen, die sich gerade transformieren.“

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Das Ministerium schlägt vor diesem Hintergrund einen Brückenstrompreis von 6 ct/kWh für einen klar definierten Empfängerkreis vor. „Vom Brückenstrompreis sollten ausschließlich energieintensive Industrieunternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, inklusive neuer energieintensiver Transformationsindustrien profitieren“, heißt es in dem Papier. Dabei gebe es mit der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) im EEG, bzw. EnFG ein langjährig erprobtes und europäisch abgestimmtes Modell.

Konkret sollen die Unternehmen bei Börsenstrompreisen über 6 ct/kWh die Differenz erstattet bekommen. Maßgeblich ist dabei der durchschnittliche Börsenstrompreis in dem jeweiligen Jahr. Die Unternehmen hätten somit weiterhin den Anreiz, Strom möglichst kostengünstig und somit marktdienlich zu beschaffen. Zudem werde der Brückenstrompreis nur auf 80 Prozent des Verbrauchs Anwendung finden. Dies schaffe Effizienzanreize.

Finanzierungsbedarf für Brückenstrompreis bei 25 bis 30 Mrd. €

„Es gibt zudem klare Bedingungen: Tariftreue, Transformationsverpflichtung, Standortgarantie. Den Unternehmen wird nichts geschenkt, sie werden auf ihrem Weg unterstützt, wenn sie ihn konsequent gehen“, heißt es beim BMWK weiter. „Wir wollen Dauersubventionen vermeiden“, sagt Habeck. „Daher schlagen wir eine Brücke vor, die dann in eine Zukunft mit niedrigen erneuerbaren Strompreisen und ohne Subventionen führt.“

Die Finanzwirkung des Brückenindustriestrompreises hänge wesentlich von der weiteren Entwicklung der Strompreise ab, betont das BMWK. „Auf Basis der aktuellen Futures ergibt sich für den Zeitraum nach Auslaufen der Strompreisbremse ein Finanzbedarf bis 2030 von ca. 25-30 Mrd. €.“ Dabei nähmen die jährlich benötigten Finanzmittel über den Zeitraum kontinuierlich ab.

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