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BNetzA-Ausschreibung: Kein Aufschwung bei Wind in Sicht

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Erneut deutlich unterzeichnet ist die Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. März 2020. Die Bundesnetzagentur hat von den ausgeschriebenen 300 MW lediglich 21 Gebote mit einer Gebotsmenge von 150,9 MW bezugschlagt. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert (vor Eingang der Zweitsicherheiten) beträgt in dieser Runde 6,07 ct/kWh. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten von 5,74 ct/kWh bis 6,20 ct/kWh. Im Netzausbaugebiet wurden Gebote im Umfang von 55,9 MW bezuschlagt. Die Ergebnisse werden wegen der Corona-Krise den Bietern individuell mitgeteilt.

Im Bereich Solar hat die BNetzA von den ausgeschriebenen 300 MW 51 Gebote mit 301,21 MW bezugschlagt. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert (vor Eingang der Zweitsicherheiten) beträgt 5,18 ct/kWh. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten von 4,64 ct/kWh bis 5,48 ct/kWh. Zu den Geboten für Acker- und Grünland teilt die BNetzA mit, dass Bayern 34 Zuschläge erhalten hat. Im Saarland beläuft sich die bezuschlagte Gebotsmenge auf 20 MW.

Corona-Krise darf nicht über politischen Stillstand hinwegtäuschen

„Die erneute deutliche Unterzeichnung einer Ausschreibung für die Windenergie an Land ist ein Alarmläuten in Richtung Bundesregierung“, sagt Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie (BWE), nach Bekanntwerden der Ausschreibungsergebnisse. Seit 2018 werde intensiv über die Probleme der Windbranche diskutiert. Seit Oktober 2019 liege eine Aufgabenliste des Bundeswirtschaftsministeriums auf dem Tisch. Diese Aufgabenliste verstaube Zusehens. „Dabei wachsen die Probleme“, kritisiert Albers. Die Corona-Krise dürfe nicht über den politischen Stillstand, mit dem sich die Branche seit langem herumschlägt, hinwegtäuschen. „Unsere Branche braucht für einen neuen Aufbruch kein Geld, sondern lediglich administrative Unterstützung“, so Albers weiter.

Zum Umgang der BNetzA mit der Corona-Krise lesen Sie auch:

EEG-Ausschreibungen und Coronavirus: Bundesnetzagentur passt Rahmenbedingungen an

 

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