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BNetzA: Bedarf an Netzreservekraftwerken im Winterhalbjahr 2023/2024 bei 4.616 MW

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Die Bundesnetzagentur hat die erforderliche Netzreserve für das Winterhalbjahr 2023/2024 bestätigt. Die Behörde folgte der Systemanalyse der Übertragungsnetzbetreiber, die einen Bedarf an Netzreservekraftwerken von 4.616 MW angemeldet hatten.

Der Netzreservebedarf für den kommenden Winter falle damit niedriger aus als in den vergangenen Jahren. Im Winter 2022/2023 lag er bei 8.264 MW, im Winter 2021/2022 bei 5.670 MW. „Das ist aber keine Erfolgsmeldung, denn das ist lediglich die Folge des Umstandes, dass bisherige Reservekraftwerke wegen des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes aus dem Jahr 2022 in den Markt zurückgekehrt sind und damit rein rechnerisch den Reservebedarf logischerweise verringern“, teilte die Bundesnetzagentur mit.

Aus Netzsicht entscheidend ist der prognostizierte Redispatchbedarf in der kritischen Stunde in Höhe von bis zu 19,5 GW. Dieser wird durch Marktkraftwerke, inländische und ausländische Netzreserve gemeinsam gedeckt. „Die Stromversorgung im nächsten Winter ist so sicher wie wir es seit vielen Jahren gewohnt sind“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Herausfordernd für die Systemstabilität ist nicht die sogenannte Dunkelflaute, sondern eine Situation mit hohem Verbrauch im Süden und sehr viel erneuerbarer Erzeugung im Norden“, erläutert Müller. „Das zeigt erneut, dass ein rascher Netzausbau für die Energiewende wesentlich ist und die Netzsicherheit erhöht.“

3,3 GW durch inländische Anlagen gedeckt, 1,3 GW durch das Ausland

Der durch inländische Anlagen gedeckte Anteil des Netzreservebedarfs in Höhe von 3.282 MW wird von deutschen Netzreservekraftwerken mit einer installierten Leistung von 3.636 MW bereitgestellt. Die Systemanalysen zeigen zudem, dass wie bereits im Vorjahr ein Teil des Netzreservebedarfs in Höhe von 1.334 MW über ausländische Kraftwerke gedeckt werden muss (2022: 1.424 MW). Zur Beschaffung dieses Bedarfs werden die Übertragungsnetzbetreiber Kraftwerksbetreiber mit Standorten im Ausland auffordern, bis zum 15. Mai 2023 ihr Interesse an der Aufnahme ihrer Anlage in die Netzreserve anzumelden. Anschließend führen die Übertragungsnetzbetreiber in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur entsprechende Vertragsverhandlungen.

Ergänzend zum bevorstehenden Winter wird jährlich der Bedarf für einen weiter in der Zukunft liegenden Zeitraum ermittelt. Anfang Mai werden die Übertragungsnetzbetreiber die Systemanalyse für den Zeitraum 2025/2026 bei der Bundesnetzagentur einreichen. Im Anschluss an die Prüfung dieser Systemanalyse wird die Bundesnetzagentur am 28. Mai 2024 den Netzreservebedarf für diesen Zeitraum veröffentlichen.

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Die Vorhaltung einer Netzreserve dient dazu, Überlastungen im Übertragungsnetz zu verhindern, die aufgrund des immer noch unzureichenden Netzausbaus bestehen. Dazu wird die Erzeugung vor einem drohenden Engpass im Netz reduziert und gleichzeitig die Erzeugung dahinter erhöht. Der „Redispatch“ genannte Ausgleichsmechanismus wird zunächst mit am Markt agierenden Kraftwerken durchgeführt. In bestimmten Netzsituationen reichen diese Kraftwerke jedoch nicht zur Netzentlastung aus. In diesen Fällen müssen zusätzlich Netzreservekraftwerke eingesetzt werden. Die inländische Netzreserve besteht aus zur Stilllegung angezeigten Kraftwerken, die systemrelevant sind und deshalb nicht stillgelegt werden dürfen. Die ausländische Netzreserve besteht aus speziell zu diesem Zweck vertraglich verpflichteten Kraftwerken.

Lesen Sie hier weiter:

„Wichtiger als eine Kraftwerksstrategie ist eine Flexibilitätsstrategie“

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