Die Bundesnetzagentur legt zum 1. Juli 2023 die Anforderungen an besondere Solaranlagen auf Grünland und auf wiedervernässten Moorböden, die zuvor entwässert und landwirtschaftlich genutzt worden sind, fest. Bei diesen besonderen Solaranlagen findet eine Doppelnutzung der Fläche bzw. die Wiedervernässung von klimarelevanten Moorböden am Installationsort statt. So sollen nach Angaben der Bundesnetzagentur neue Ausbau-Potenziale erschlossen werden und zugleich klimarelevante Aspekte Berücksichtigung finden. (Titelbildnachweis: Alexstudio / stock.adobe.com, Symbolbild)
Wiedervernässung von Moorbö...
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