Die Bundesnetzagentur ordnet im Jahr 2026 kein Kohleverfeuerungsverbot nach dem Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) an. „Bis zum Stichtag 1. September 2026 sind bereits so viele Kohlekraftwerke aus dem Markt ausgeschieden, dass das gesetzlich festgelegte Zielniveau für 2029 deutlich unterschritten wird“, teilte die Netzbehörde mit. Ein zusätzlicher Verbotseingriff sei daher nicht mehr nötig.
Seit dem Jahr 2024 ordnet die Bundesnetzagentur Kohleverfeuerungsverbote nur noch entschädigungslos ohne Ausschreibungen an. Das Verbot wird ab dem Anordnungstermin im Jahr 20...
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