Die Bundesnetzagentur hat Entwürfe zur Festlegung „Marktintegration Speicher und Ladepunkte“ (MiSpeL) veröffentlicht. Die Festlegung soll neue Optionen für eine marktaktive Nutzung von Stromspeichern und Ladepunkten eröffnen, heißt es in einer Mitteilung der Netzbehörde.
„Mit dieser Festlegung legen wir einen Grundstein für die Flexibilisierung der kleinen und großen Stromspeicher: Sie können sich künftig zugleich aktiv am Strommarkt beteiligen und weiterhin für die Optimierung des eigenen Verbrauchs verwendet werden“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Bislang ging nur eines von beidem. Auch für das bidirektionale Laden von Elektromobilen ist die Festlegung ein Meilenstein.“ Die Festlegung enthalte auch für die großen Speicher Lösungen. Sie ließen sich besonders gut in die Netze integrieren und helfen im Markt bei der Bewältigung vieler Herausforderungen der Energiewende – vor allem bei der Integration von immer mehr erneuerbarem Strom.
Durchmischung von Grau- und Grünstrom soll nicht mehr zu Förderverlust führen
Die Entwürfe für die Festlegung sehen konkrete Vorgaben vor, damit die Betreiber trotz „durchmischter“ Speichermengen aus Erneuerbarem und aus Netzstrom eine EEG-Förderung für die „grünen“ Anteile ihrer Netzeinspeisung erhalten und geringere EnFG-Umlagen für „rückgespeiste“ Netzstrommengen zahlen. Das ist nach den bisherigen gesetzlichen Vorgaben so nicht möglich. Durch die Festlegung sollen zwei neue Optionen eröffnet werden, wie diese anteilig „förderfähigen“ und „saldierungsfähigen“ Strommengen bestimmt werden können: Die „Abgrenzungsoption“ für eine rechnerisch exakte Zuordnung und die „Pauschaloption“ für eine besonders einfache Zuordnung bei kleinen Solaranlagen.
Für das bidirektionale Laden von Elektromobilen ermöglicht die Festlegung, dass der Ladepunkt künftig im Home-Energy-Management-System wie ein Speicher genutzt werden kann und nach den gleichen Vorgaben von förder- und saldierungsfähiger Netzeinspeisung profitiert.