Der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 festgelegte Deckel, der die Flexibilitätsprämie für den Zubau flexibler Leistung bei Biomasseanlagen auf 1.000 Megawatt (MW) begrenzt, ist ausgeschöpft. Das teilte die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 31. August mit. Mit dem Erreichen des sogenannten „Flexdeckels“ und der Verkündung durch die BNetzA beginnt eine Übergangsfrist von 15 Monaten. Mit Ablauf dieser Übergangsfrist […]
Start Nachrichten Politik BNetzA: Förderdeckel für Flexibilisierung von Biomasseanlagen ist erreicht