Der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 festgelegte Deckel, der die Flexibilitätsprämie für den Zubau flexibler Leistung bei Biomasseanlagen auf 1.000 Megawatt (MW) begrenzt, ist ausgeschöpft. Das teilte die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 31. August mit. Mit dem Erreichen des sogenannten „Flexdeckels“ und der Verkündung durch die BNetzA beginnt eine Übergangsfrist von 15 Monaten. Mit Ablauf dieser Übergangsfrist können keine weiteren Anlagen mehr die Flexibilitätsprämie für bestehende Biomasseanlagen in Anspruch nehmen.
Die zusätzlich installierte Leistung wurde seit dem 1. August 2014 zu...
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