BNetzA genehmigt Bedingungen für die Kapazitätsreserve

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Standardbedingungen der Übertragungsnetzbetreiber für die zukünftige Kapazitätsreserve im Strommarkt genehmigt. Jetzt sei Klarheit geschaffen über die Vorgaben, zu denen Reserveanlagen worden unter Vertrag genommen werden, erklärte der Vizepräsident der Behörde, Peter Franke: „Die Kapazitätsreserve soll für höchst unwahrscheinliche Ereignisse vorgehalten werden. Sie sichert den Strommarkt ab, wenn nicht ausreichend Erzeugungskapazität zur Verfügung stehen sollte.“

Die Standardbedingungen bilden laut der BNetzA die Grundlage für die Übertragungsnetzbetreiber, auf der sie die Reserveanlagen in der Kapazitätsreserve kontrahieren werden. Sie seien auf maximale Transparenz ausgelegt. Damit wüssten potentielle Teilnehmer des Ausschreibungsverfahrens, zu welchen Bedingungen die Reserveanlagen betrieben werden müssen und welche Rechtsfolgen im Falle des Ausfalls der Anlage eintreten.

Die Standardbedingungen sind Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen dem jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber und dem Anlagenbetreiber. Darin enthalten sind u.a. Regelungen über die Verfügbarkeit und den Einsatz der Kapazitätsreserveanlage, die zu zahlende Vergütung, Vertragsstrafen und Rechtsnachfolgeregelungen.

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Die Kapazitätsreserve ist ein Instrument zur Absicherung des Strommarktes, wenn nicht ausreichend Erzeugungskapazität zur Verfügung stehen sollte und gilt als eine Ultima-Ratio-Lösung, um nicht vorhersehbaren und außergewöhnlichen Extremsituationen am Strommarkt entgegenzuwirken.

Die Anlagen in der Kapazitätsreserve werden alle zwei Jahre von den Übertragungsnetzbetreibern in einem Ausschreibungsverfahren ermittelt. Bemessen ist die Kapazitätsreserve auf 2 GW Leistung. Die Ausschreibung für den ersten Erbringungszeitraum (1. Oktober 2020 bis 30. September 2022) startet am 1. September 2019 und endet am 1. Dezember 2019.

Aus Sicht des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne) machen die jetzt beschlossenen Standardbedingungen noch einmal die Schwächen der seit Februar 2019 geltenden Kapazitätsreserveverordnung deutlich. Wie Verbandsgeschäftsführer Robert Busch erklärte, sei die Kapazitätsreserve in ihrer Systematik zu sehr der alten Energiewelt verpflichtet und lege der Flexibilisierung als notwenigem Element der Energiewende Steine in den Weg. Die Ausschreibungsbedingungen seien zu einseitig auf konventionelle Kraftwerke ausgerichtet, so dass regelbare Lasten keine faire Chance hätten und absehbar nicht zum Zuge kommen würden.

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