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Biomasseausschreibungen: BNetzA hebt Höchstwerte auf 17,67 bzw. 19,83 ct/kWh an

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Die Bundesnetzagentur hat die Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen, die in den kommenden zwölf Monaten durchgeführt werden, festgelegt. Der Höchstwert für neue Biomasseanlagen beträgt nun 17,67 ct/kWh, der für bestehende Biomasseanlagen 19,83 ct/kWh. Mit der Erhöhung würden die Höchstwerte in einem weiteren Ausschreibungssegment an die gestiegenen Kosten angepasst und so für „stabile und verlässliche Bedingungen“ gesorgt, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. (Quelle für Beitragsbild: ContextCrew)
Hinweis: Der am 24. Februar, 10:56 Uhr, erschienene Artikel wurd...

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