Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land zu den Gebotsterminen des Jahres 2019 auf 6,20 ct/kWh festgelegt. Es handelt sich dabei um die maximale Vergütung, die ein Anlagenbetreiber erzielen kann.
Laut BNetzA-Präsident Jochen Homann ermöglicht der festgelegte Höchstwert im kommenden Jahr hinreichenden Wettbewerb und setzt zugleich eine klare Kostenbremse. „Der Wert ist so gewählt, dass wirtschaftliche Gebote auch für weniger ertragreiche Standorte abgegeben werden können“, so Homann.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht eine Festlegung durch die Bundesnetzagentur vor, wenn die in den Ausschreibungen erzielten Zuschlagswerte von den voraussichtlichen Stromgestehungskosten stark abweichen.
Die Erzeugungskosten für Strom aus Windenergieanlagen an Land werden in Gutachten unter Berücksichtigung von veränderlichen Parametern mit einer Bandbreite von bis zu 6,15 ct/kWh prognostiziert. Dieser Wert wurde bei der Bestimmung des Höchstwerts leicht angehoben, um Wettbewerb an weniger ertragreichen Standorten nicht auszuschließen. Der festgelegte Höchstwert gilt für ein Jahr. Er soll damit Planungssicherheit für die Projektierer von Windkraftanlagen schaffen und zugleich eine Kostenbremse darstellen.
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