Der Energieausschuss des Bundestags hat sich am Mittwoch im Rahmen einer Anhörung mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (20/7310) befasst. Anlass der Anpassung ist die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), dass Deutschland die Elektrizitäts- und die Erdgasbinnenmarkt-Richtlinien nicht zutreffend umgesetzt hat, heißt es in einer Mitteilung des Bundestags. Um die Entscheidung des EuGH umzusetzen, sieht der Gesetzentwurf vor, bisherige Verordnungsermä...
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