Wasserstoffnetze werden derzeit grundsätzlich nicht von der Regulierung nach dem Energiewirtschaftsgesetz erfasst. Diese Auffassung vertritt die Bundesnetzagentur (BNetzA), die am 13. Juli 2020 eine Marktkonsultation zur Regulierung von Wasserstoffnetzen eingeleitet hat. Es gebe lediglich Regelungen für die Einspeisung als Zusatzgas in Erdgasnetze (die sogenannte Beimischung).
Tendenziell würden jedoch auch Wasserstoffnetze mittel- bis langfristig unter die Regulierung fallen, wenn Wasserstoff über die bestehenden Inselnetze hinaus substantiell zur öffentlichen Versorgung beiträgt und die Wett...
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