BNEtzA startet Ausschreibung für Biomasseanlagen 2018

Biogasanlage-unter wolkigem Himmel
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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 10. Juli die jährliche Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen eröffnet. „Nachdem es in der letzten Runde relativ wenig Wettbewerb um EEG-Zahlungen für Biomasseanlagen gab, hoffen wir in diesem Jahr auf eine höhere Beteiligung“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Investoren können bis zum 3. September 2018 ihre Gebote einreichen. Es gilt grundsätzlich das Gebotspreisverfahren, wonach der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Preis entspricht. Das Höchstgebot für neue Anlagen beträgt 14,73 Cent/kWh.

Eine Besonderheit der Ausschreibungen für Biomasse ist, dass auch bereits in Betrieb genommene Anlagen teilnehmen können. Diese können sich um eine zehnjährige Anschlussförderung bewerben, wenn ihre restliche Förderdauer nach dem EEG weniger als acht Jahre beträgt. Eine Mindestgebotsgröße gibt es hierbei nicht. Gebote mit einer Größe von 150 Kilowatt oder weniger erhalten dabei den Preis des letzten noch bezuschlagten Gebots als Zuschlagswert. Der Höchstwert für Gebote für bestehende Anlagen beträgt in dieser Runde 16,73 Cent/kWh.

Volumen der diesjährigen Ausschreibungsrunde: 225.807 kW

Seit 2017 werden die Förderhöhen für Strom aus Biomasseanlagen ab einer Größe von 150 Kilowatt wettbewerblich ermittelt. Hierzu führt die Bundesnetzagentur einmal pro Jahr ein Ausschreibungsverfahren durch. Die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist. Für diese Runde beträgt das Volumen 225.807 Kilowatt. Es errechnet sich aus einem Wert von 150 Megawatt, von dem die Summe der installierten Leistung der außerhalb der Ausschreibungen geförderten Biomasseanlagen in Höhe von rund 19 MW abgezogen wurde. Anschließend wurde die nicht bezuschlagte Menge des Vorjahres in Höhe von rund 95 MW addiert.

Behördliche Genehmigung als Teilnahmevoraussetzung

Teilnahmevoraussetzung ist eine behördliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Marktstammdatenregister bis zum 13. August 2018. Eine detaillierte Beschreibung des Ausschreibungsverfahrens einschließlich der Besonderheiten für bestehende Biomasseanlagen, findet sich unter www.bundesnetzagentur.de/bioausschreibungen.

Wer hat im letzten Jahr die Zuschläge im Biomasse-Bereich erhalten? Das erfahren Sie hier:

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