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BNetzA: Temporärer Rückgang des Netzreservebedarfs im Winter 2019/2020

„Erst Netzausbau wird Netzreservebedarf signifikant senken“

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Der Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA), Jochen Homann, sieht nach wie vor einen Bedarf an Netzreserve, um das deutsche Stromnetz in kritischen Situationen stabil zu halten. Dies mache die Bedeutung eines zügigen Netzausbaus deutlich, so Homann. „Für den kommenden Winter besteht wieder ein Bedarf, der aus inländischen Reservekraftwerken bereits gedeckt werden kann. Wie im vergangenen Jahr muss von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern keine Leistung aus ausländischen Kraftwerken beschafft werden“, so Homann weiter.

Der Bedarf an Erzeugungskapazitäten aus Netzreservekraftwerken liegt den Angaben zufolge im Winter 2019/2020 bei 5.126 MW. Verglichen mit dem für den vergangenen Winter festgestellten Bedarf in Höhe von 6.600 MW, hat sich der Netzreservebedarf reduziert.

Als einen wichtigen Grund hierfür bezeichnet die Bundesnetzagentur Fortschritte bei der effizienteren Ausnutzung des vorhandenen Netzes, vor allem hinsichtlich des witterungsabhängigen Freileitungsmonitorings. Zudem habe die Fertigstellung der Leitungen Hamburg/Nord-Dollern, Elbekreuzung, St. Peter-Norf, Wehrendorf-St. Hülfe sowie Fellerhöfe-St. Tönies wie erwartet dazu beigetragen, den Netzreservebedarf zu senken. Dies unterstreiche die Bedeutung des Netzausbaus nach Ausschöpfung von Effizienzreserven.

Signifikanter Wiederanstieg des Netzreservebedarfs

Zusätzlich ermittelt die Bundesnetzagentur regelmäßig der Bedarf für einen weiter in der Zukunft liegenden Winter. Für den diesmal betrachteten Winter 2022/2023 beträgt der Netzreservebedarf 10.647 MW. Der deutliche Anstieg gegenüber dem Winter 2019/2020 habe diverse Gründe.

Nach der neuen europäischen Stromhandelsverordnung von 2019 muss der Umfang an Transportkapazitäten, der Stromhändlern für den grenzüberschreitenden Stromhandel zur Verfügung steht, laut BNetzA in den nächsten Jahren schrittweise erhöht werden. Um diese zusätzlichen Kapazitäten bereitzustellen, werden die Übertragungsnetzbetreiber regelmäßig zusätzliche Redispatch-Maßnahmen durchführen müssen. Die erfolgreiche Umsetzung des geplanten Netzausbaus bleibe wesentliche Bedingung dafür, die erwarteten Steigerungen infolge der verpflichtenden Kapazitätssteigerungen an den Grenzen bis zum Jahr 2025 zu dämpfen und langfristig die Netzreserve abzulösen.

Erhöhter Redispatchbedarf ab Ende 2022

Ende 2022 gehen die letzten Kernkraftwerke außer Betrieb. Hierdurch werde sich das Gefälle der installierten Erzeugungskapazitäten zwischen Nord- und Süddeutschland vergrößern, so die Bundesnetzagentur. Die dadurch bedingte Zunahme des Transportaufkommens zwischen dem erzeugungsreichen Norden und dem vergleichsweise erzeugungsarmen Süden Deutschlands erhöht den Redispatchbedarf.

Keine Kontrahierung ausländischer Kraftwerke

Der ermittelte Netzreservebedarf im Winter 2022/2023 werde zwar höher sein als die zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich verfügbare Leistung der inländischen Netzreservekraftwerke. Von einem Interessenbekundungsverfahren zur Beschaffung von Netzreserveanlagen aus ausländischen Kraftwerken sieht die Bundesnetzagentur derzeit allerdings noch ab. Dies begründet sie unter anderem mit den noch hohen Unsicherheiten bezüglich des Bedarfs.

So sei noch offen, in welchem Umfang zur Deckung des Redispatchbedarfs tatsächlich auf vertragliche Netzreservekraftwerke zurückgegriffen werden müsse oder ob ein regional koordinierter Redispatch mit den Übertragungsnetzbetreibern der Nachbarländer einfachere und ebenso zuverlässige Lösungen erbringe. Die Bundesnetzagentur werde sich dafür einsetzen, dass Netzüberlastungen, die durch den europäischen Stromhandel entstehen, auch mit gemeinsamen europäischen Lösungen begegnet werde.

Darüber hinaus sei heute noch nicht absehbar, in welchem Umfang im Winter 2022/2023 Leitungen vorübergehend abgeschaltet werden müssen, um den Netzausbau in diesen Trassen zu ermöglichen. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit ein Maßnahmenpaket (Aktionsplan Stromnetze), um den Redispatchbedarf weiter zu senken. Die Bundesnetzagentur wolle daher an der Praxis festhalten, Netzreserve im Ausland erst zu kontrahieren, wenn die Bedarfsanalyse für den unmittelbar folgenden Winter einen entsprechenden Bedarf ergibt.

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