Die Bundesnetzagentur übernimmt mit dem am 26. Juli 2021 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) neue Aufgaben im Bereich der Regulierung von Wasserstoffinfrastrukturen. Wie die BNetzA mitteilte, haben die Betreiber von Wasserstoffnetzen damit von nun an die Möglichkeit, sich durch Abgabe einer sogenannten „Opt-In-Erklärung“ regulieren zu lassen. Die Opt-In-Erklärung wird wirksam, wenn erstmals eine positive Bedarfsprüfung nach § 28p EnWG vorliegt. Die Beschlusskammer 7 veröffentlicht zukünftig eine Liste der dann regulierten Wasserstoffnetzbetreiber auf ihrer Website.
Betreiber vo...
Erhalten Sie Zugriff und lesen Sie weiter
Sie haben bereits einen Digitalzugang? Zum Login
14 Tage Testzugang
Testen Sie das Angebot von ContextCrew Neue Energie zwei Wochen lang gratis.
Jetzt unverbindlich testen
- Vollzugriff auf alle Nachrichten, Daten, Analysen
- Zugriff auf das jeweils aktuelle E-Paper im Testzeitraum
- Kostenlos und unverbindlich
- Kein Abo, keine Kündigung
Vollzugriff im digitalen Jahresabo
- Alle Artikel, Analysen, Preisberichte, Interviews
- Alle Formate nutzen: Blickpunkte, Link-Kompass
- Die Energiewoche als E-Paper
- Vollständiges Artikel-Archiv
- Vollständiges Archiv aller E-Paper
Digital-Zugang für Printkunden
Sie haben bereits ein Print-Abonnement? Hier rabattierten Digital-Zugang anfragen.
Oder finden Sie hier Ihr passendes Produkt:
Alle Abos vergleichen