Die Bundesnetzagentur hat jetzt die ersten Marktregelungen für die Umsetzung des Redispatch 2.0 erlassen. Die Festlegung regele den bilanziellen Ausgleich und schaffe die Grundlage für den digitalen Informationsaustausch im Zusammenhang mit Redispatch-Maßnahmen, teilte die Netzbehörde mit. Die BNetzA habe damit die „Basis für einen erfolgreichen Start“ des bilanziellen Ausgleichs für Einspeisemanagement-Maßnahmen im Herbst 2021 gelegt.
Ab 1. Oktober 2021 besteht die gesetzliche Pflicht, alle Redispatch-Maßnahmen bilanziell auszugleichen. Der Redispatch bezeichnet eine kurzfristige Änderung des...
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