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BNetzA will Ausschreibungsbedingungen für Regelenergie ändern

Zuschlagsmechanismus soll Leistungspreis und Arbeitspreis berücksichtigen

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt die Konsultation der interessierten Marktteilnehmer zur Änderung der Ausschreibungen für die Regelenergie gestartet. Sehr hohe Arbeitspreisgebote hätten zu den bisher höchsten Ausgleichsenergiepreisen geführt, so der Präsident der Behörde, Jochen Homann. „Wir möchten Wettbewerb um die Arbeitspreise schaffen, für mehr Effizienz im Ausgleichs- und Regelenergiemarkt.“ Regelenergie bezeichnet die Energie, die ein Netzbetreiber benötigt, um Leistungsschwankungen in seinem Stromnetz auszugleichen.

Nach den neuen Regelungen soll der Zuschlagsmechanismus neben dem Leistungspreis anteilig auch den Arbeitspreis berücksichtigen und damit Wettbewerbsdruck erzeugen. Der Leistungspreis wird dem Anbieter von Regelenergie für die gesicherte Vorhaltung der Erzeugungs- oder Verbrauchseinheit gezahlt, wohingegen mit dem Arbeitspreis ein tatsächlicher Einsatz vergütet wird. Die Bundesnetzagentur werde die Wirksamkeit des Zuschlagsmechanismus auf die wettbewerbliche Bildung der Regelarbeitspreise analysieren und die bisher getroffenen Maßnahmen überprüfen, heißt es in einer Mitteilung.

Hohe Arbeitspreisgebote waren nicht auf Knappheitssituationen zurückzuführen

Arbeitspreisgebote von bis zu 77.777 € pro MWh hätten zu den bisher höchsten Ausgleichsenergiepreisen von bis zu 24.000 € pro MWh geführt. Sowohl bei der Sekundärregelung, die kurzfristig Ungleichgewichte ausregelt, als auch bei der Minutenreserve, die Ungleichgewichte über 15 Minuten hinaus ausgleicht, seien hohe Arbeitspreisgebote in den Ausschreibungen zur Regelenergie geboten und bezuschlagt worden, die nicht auf Knappheitssituationen zurückzuführen waren.

Hohe Arbeitspreise würden durch die derzeit festgelegten Regeln begünstigt, wonach der Zuschlag ausschließlich auf Basis des gebotenen Leistungspreises erfolge. Ein Anbieter mit einem geringen Leistungspreisgebot und einem hohen Arbeitspreisgebot könne sich unter diesen Bedingungen gegen einen Anbieter mit einem nur geringfügig höheren Leistungspreisgebot, aber deutlich günstigeren Arbeitspreisgebot im Zuschlagsverfahren durchsetzen, so die Behörde. Angesichts dieser Entwicklung greife die Bundesnetzagentur die auch aus dem Markt an sie herangetragene Forderung auf, den Zuschlagsmechanismus bis zur Einführung von Regelarbeitsmärkten zu ändern und stellt sie bis zum 21. Februar zur Konsultation.

Extreme Preise nicht sachgerecht

So sollen die Regelarbeitskosten auf einem vertretbaren und durch eine wettbewerbliche Angebotsstruktur initiierten Niveau stabilisiert werden, bis die Beschaffung der Regelarbeit über so genannte Regelarbeitsmärkte implementiert ist. Extreme Preise, die nicht auf eine Knappheit im Markt zurückzuführen sind und zu Verwerfungen des Preises für Ausgleichsenergie führen, seien nicht sachgerecht und könnten nicht hingenommen werden.

Gebotsobergrenze im Regelenergiemarkt für Händlerverband nicht mit EU-Recht vereinbar

 

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