Bei den Ausschreibungen für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. Mai 2019 erreicht das Wettbewerbsniveau mit einer Unterzeichnung von 55 Prozent eine neue besorgniserregende Dimension. Das schreibt die Bundesnetzagentur (BnetzA), die jetzt die Zuschläge erteilt hat, in einer Mitteilung.
Dabei präge die schwierige Lage bei den Genehmigungen zur Errichtung von Windenergieanlagen durch die zuständigen Landesbehörden weiterhin maßgeblich das Ausschreibungsverfahren und -ergebnis.
Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt mit 6,13 ct/kWh leicht über dem Ergebnis der Vorrunde (6,11 ct/kWh). Die Bandbreite der erfolgreichen Gebote liegt zwischen 5,4 ct/kWh bis 6,20 ct/kWh (Vorrunde: 5,24 bis 6,20 ct/ kWh).
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 650 MW wurden 41 Gebote mit einem Volumen von 295 MW eingereicht. Alle 35 zugelassenen Gebote mit einem Volumen von 270 MW erhielten einen Zuschlag. Zwei Zuschläge gingen an Bürgerenergiegesellschaften.
Süddeutschland lediglich mit einem Gebot in Bayern vertreten
Regional betrachtet, verteilten sich die Zuschläge mehrheitlich auf Gebote in Nordrhein-Westfalen (10), Niedersachsen (7), sowie Brandenburg und Thüringen (jeweils 5). Süddeutschland war lediglich mit einem erfolgreichen Gebot in Bayern vertreten. 6 Gebote mussten aufgrund fehlender Teilnahmeberechtigungen ausgeschlossen werden.
Die Zuschläge wurden hier veröffentlicht. Der nächste Ausschreibungstermin für Windenergie an Land ist nach Angaben der Behörde der 1. August 2019.