Die Europäische Kommission hat die Kapazitätsreserve beihilferechtlich genehmigt. Die Reserve dient zur Absicherung des Strommarktes, „falls es trotz freier Preisbildung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse einmal nicht zur Deckung von Angebot und Nachfrage kommen sollte“, heißt es beim Bundeswirtschaftsministerium.
Die Genehmigung gilt für bis zu 2 GW Reserveleistung. Sie umfasst drei Kontrahierungsperioden von jeweils zwei Jahren von 2019 - 2025. Auf Grundlage der jetzt gefällten Entscheidung werde die Bundesregierung nun zügig den rechtlichen Rahmen für die Ausschreibung der Reserve schaffe...
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