Zukünftig kann auf die regelmäßige Erneuerung des vollflächigen gelben Farbanstrichs an den Substrukturen der Offshore-Windenergieanlagen verzichtet werden. Das teilte die Stiftung Offshore-Windenergie unter Bezugnahme auf das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) mit. Die Vorgaben zum Erstanstrich seien laut der Behörde ausreichend, um die internationalen Empfehlungen und Normen umzusetzen.
Die zu erwartenden Kosten für die erforderlichen Neuanstriche hat die Stiftung Offshore-Windenergie gemeinsam mit Industriepartnern in dem vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) geförderten Projekt „Umsetzungsinitiative von Kostensenkungspotenzialen in der Offshore-Windenergie (UKOW)“ untersucht. Für die bislang installierten Offshore-Windenergieanlagen in Deutschland wurden Kosten in Höhe von bis zu 400 Mio. € kalkuliert.
Andreas Wagner, Geschäftsführer der Stiftung Offshore-Windenergie, sagte: „Wir freuen uns, dass die zuständigen Behörden unseren Erkenntnissen und Empfehlungen gefolgt sind. Die praxisbezogene Neuregelung trägt auch zu weiteren Kostensenkungen im Bereich der Offshore-Windenergie bei.“
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