Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den Flächenentwicklungsplan 2019 für den zukünftigen Ausbau der Windenergie auf See sowie der zugehörigen Netzanbindungen veröffentlicht. Er legt fest, auf welchen Flächen nach 2026 Offshore-Windparks errichtet werden sollen. Das Planverfahren muss bis zum 30. Juni 2019 abgeschlossen sein.
Das BSH legt zugleich fest, wie und wann diese Flächen an das landseitige Stromnetz angebunden werden. Die Flächen befinden sich in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee und im Küstenmeer des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Behörden können bis zum 03.12.2018 und die Öffentlichkeit kann bis zum 03.01.2019 zu den Entwurfsdokumenten Stellung nehmen.
In unserem Premium-Bereich lesen Sie auch: