Gemeinsam mit dem Mieterstromgesetz hat der Bundestag eine Reihe weiterer Regelungen rund um den Ausbau der erneuerbaren Energien verabschiedet. Eine davon ist ein Moratorium für die Privilegien von Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung von Windkraftanlagen. In den ersten beiden Ausschreibungsrunden des kommenden Jahres müssen auch Bürgerenergiegesellschaften eine Genehmigung nach der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) vorweisen können, um an den Ausschreibungen teilnehmen zu können.
In der ersten Runde der Onshore-Windausschreibungen hatten die Bürgerwindgesellschaften ein...
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