Der Bundesrat hat jetzt den angekündigten Entwurf zur Korrektur des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in den Bundestag eingebracht. Darin fordert die Länderkammer, dass Bürgerenergiegesellschaften künftig nur mit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung an den Windkraft-Ausschreibungen teilnehmen können. Eine entsprechende Regelung soll zunächst bis Mitte 2019 gelten. Perspektivisch werde es weitere Änderungen am EEG geben.
Im vergangenen Jahr hatten die Sonderregelungen dazu geführt, dass 2.700 MW von 2.800 MW Ausschreibungsvolumen Bürgerenergiegesellschaften zugeschlagen wurden. Die S...
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