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Bundestagswahl

„Bürgerenergie-Wahlprogramm“ setzt sich für Planungssicherheit für kleinere Akteure ein

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Verbände und Unternehmen aus dem Bereich der Bürgerenergie haben ein Wahlprogramm und eine Online-Kampagne zur Bundestagswahl vorgelegt. „Wir wollen auch im Wahlkampf gemeinsam mit unseren Mitgliedern dafür sorgen, dass die Stimme der Bürgerenergie gehört wird und haben deshalb die wichtigsten politischen Forderungen der Bürgerenergie, die die nächste Bundesregierung in der kommenden Legislaturperiode unbedingt anpacken muss, in diesem Bürgerenergie-Wahlprogramm gebündelt,“ sagt Martin Bialluch, Vorstandssprecher des Bündnisses Bürgerenergie (BBEn).

Konkret formulieren die Partner, zu denen neben dem BBEn der Ökostromanbieter naturstrom AG und die Bürgerenergiegenossenschaft WirMachenEnergie eG zählen, sechs Forderungen:

⮚ Planungssicherheit für kleine und mittlere Akteure im neuen Strommarktdesign,

⮚ Abschaffung der Sperrfrist bei den Ausnahmen von den Ausschreibungen,

⮚ Umsetzung von Energy Sharing, Mieterstrom und Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung,

⮚ Aufnahme eines Bürgerenergieziels in den Koalitionsvertrag,

⮚ ein bundesweites Bürgschaftsprogramm für Wärmeprojekte sowie eine

⮚ Ausweitung des Förderprogramms Bürgerenergiegesellschaften mit Mitteln des Klimasozialplans.

Ein Finanzierungsrahmen für erneuerbare Energien und die Beteiligung der Bürgerenergie an der Wärmewende gehörten dabei aktuell zu den wichtigsten Zielen in der anstehenden Wahlperiode.

„Finanzierungsbedingungen behutsam verändern“

Entsprechend lautet die erste Forderung des Wahlprogramms „Mehr Bürgerenergie im Strommarkt der Zukunft”.  Hintergrund ist, dass die künftige Bundesregierung die Weichen für eine EU-konforme Ausgestaltung des Finanzierungsrahmens für Erneuerbare Energien ab 2027 stellen muss. „Bürgerenergie braucht verlässliche Finanzierungsbedingungen. Die kommende Bundesregierung muss sich daher klar zum EEG als fundamentalem und auch mittelfristig wichtigem Absicherungsinstrument bekennen“, fordert Tim Loppe, Pressesprecher und Leiter Medien und Politik der naturstrom AG.

„Drastische Veränderungen am komplexen Fördersystem der erneuerbaren Energien hätten bereits einmal zum Zusammenbruch des Windkraftausbaus und einem Marktausschluss von Bürgerenergiegemeinschaften geführt. „So etwas darf nicht noch einmal passieren. Ausnahmeregelungen für kleine und mittlere Akteure könnten Abhilfe schaffen“, ergänzt Martin Bialluch, Vorstandssprecher des BBEn.

Aber die Herausforderungen liegen nicht nur in der fernen Zukunft durch die perspektivische Anpassung des Strommarktdesigns. Auch die zurzeit in der „kleinen EnWG-Novelle“ diskutierte Absenkung der Direktvermarktungsschwelle und der Wegfall der Absicherung bei negativen Strompreisen berge bereits für kleine und mittlere Akteure die „Gefahr, aus dem Markt gedrängt zu werden“.

„Umgang mit negativen Strompreisen muss überdacht werden“

Welche Auswirkungen die Absenkung der Direktvermarktungsschwelle und der Wegfall der Absicherung bei negativen Strompreisen gerade für kleinere Energiegemeinschaften habe, skizziert Kristina Wittig, Vorsitzende WirMachenEnergie eG – Plattform für Bürgerenergie in Mittelsachsen. Stabil könne die Plattform nur dann wirtschaften, wenn der Betrieb der Anlagen abgesichert sei. „Das heißt: Der Umgang mit negativen Strompreisen muss überdacht werden. Eine niedrige Direktvermarktungsschwelle kann nur funktionieren, wenn die technisch-regulatorische Umsetzung standardisiert ist. Das ist derzeit nicht der Fall.“ Beide Punkte hemmten Planungen daher schon jetzt.

„Bei einer PV-Anlage auf einem kommunalen Dach haben wir uns dafür entschieden, erstmal unter der 100 kWp-Marke zu bleiben, um den Direktvermarktungsaufwand zu sparen und das Projekt wirtschaftlich zu halten“, so Wittig weiter. „Wenn nun noch Direktvermarktungsgebühren on top kämen und die Unsicherheit in Bezug auf den Umgang mit negativen Strompreisen, werden die wirtschaftlichen Risiken einfach zu hoch – deswegen werden Projekte unnötig klein geplant.“

Die Bürgerenergie verkenne nicht die Risiken, die für System- und Netzstabilität angesichts fehlender Steuerbarkeit kleiner PV-Anlagen beständen. „Doch statt kurzfristiger Maßnahmen, die kleine und mittlere Akteure aus dem Markt drängen, sollten die Flexibilitätspotentiale der Bürgerenergie z.B. über Energy Sharing gehoben werden“, heißt es. Strom, der lokal produziert und auch genutzt wird, vermindert den Netzausbaubedarf vor Ort. PV-Dachanlagen sind ein zentrales Element der Energiewende und machen sie in den eigenen vier Wänden erfahrbar. Gleichwohl muss die Steuerbarkeit sich massiv verbessern.

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