Eine getrennte Regulierung von Wasserstoff- und Erdgasnetzen ist nach Ansicht der Bundesregierung unter dem aktuellen EU-Rechtsrahmen zwingend geboten. Die Netzentgelte der Fernleitungsnetzbetreiber unterlägen einer Regulierung durch die Bundesnetzagentur in unmittelbarer Anwendung europäischen Rechts, heißt es in der Antwort der Regierung (Druchsache 19/32533) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (Drucksache 19/32119). Nach dem geltenden Rechtsrahmen müssten der Wasserstoff- und der Erdgasnetzbetrieb „regulatorisch zwingend getrennt betrachtet werden“. Eventuell bestehende Kostenrisiken w...
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