Die Nachtkennzeichnung von Windenergie-Anlagen soll künftig nur noch bei Bedarf angehen, wenn sich ein Flugzeug nähert. Das Bundeskabinett hat eine Vorschrift des Verkehrsministeriums auf den Weg gebracht, die entsprechende Gesetzesregelungen umsetzen soll. Das teilte Regierungssprecher Steffen Seibert am gestrigen Mittwoch in Berlin mit. Die Nachtkennzeichnung kann von einem Transponder in der Maschine aktiviert werden, der Signale an die Windanlage sendet.
Die Branche begrüßte, dass Bewegung in das Ende 2018 gesetzlich definierte Ziel einer „bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung“ (BNK) komme. ...
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