Das Bundeskabinett hat die Novelle der Grenzüberschreitenden Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV) verabschiedet. Damit werden die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 (EEG 2017) umgesetzt, wonach Ausschreibungen für erneuerbare Energien im Umfang von fünf Prozent der jährlich zu installierenden Leistung (ca. 300 MW) für die Teilnahme von Anlagen aus anderen EU-Mitgliedstaaten geöffnet werden sollen. Das geht auf eine Einigung mit der Europäischen Kommission im Rahmen des beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens zum Erneuerbare-Energien-Ges...
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