Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Energiesammelgesetz am 14. Dezember 2018 abschließend gebilligt – und gefordert, dass zeitnah beim energiewirtschaftlichen Rahmen nachgearbeitet wird. In einer Entschließung regen die Länder ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zur Energiewende im neuen Jahr an, um insbesondere Mieterstromprojekte stärker als bisher zu fördern.
Der Bundesrat stellt in seiner Entschließung fest, dass die Mieterstromförderung bisher nur unzureichend zu einem Ausbau der Photovoltaik beigetragen hat, da hohe bürokratische und messtechnische Anforderungen sowie steuer...
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