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Bundesnetzagentur genehmigt neuen Szenariorahmen Strom

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Szenariorahmen 2019-2030 für den nächsten Netzentwicklungsplan Strom genehmigt. Im neuen Szenariorahmen haben sich die Szenarien gegenüber dem Letzten maßgeblich verändert. Der Grund hierfür seien die neuen Zielsetzungen des Koalitionsvertrages, so die Bundesnetzagentur.

Szenariorahmen bildet Planungsgrundlage, wie viel Netzausbau über die beschlossenen Projekte hinaus zukünftig notwendig ist (Jochen Homann, BNetzA-Präsident)

Ein Anteil von 65 Prozent Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 ist in allen Szenarien enthalten, wird jedoch durch unterschiedliche Ausbaupfade der Erneuerbaren Energien erreicht. Damit folge die Bundesnetzagentur vielen Forderungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, heißt es in der Mitteilung. Sonderausschreibungen für Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie höhere Offshore-Windenergiemengen sind ebenfalls Teil des neuen Szenariorahmens.

Unterschiedliche Innovationsgrade

Der Innovationsgrad in den Szenarien variiert, was zum Beispiel die Sektorkoppelung angeht. So liegen den verschiedenen Szenarien unterschiedliche Annahmen zur Entwicklung der E-Mobilität und zum Einsatz von Strom bei der Wärmeversorgung zugrunde. Des Weiteren weisen die Szenarien laut Netzagentur einen unterschiedlich ausgeprägten Einsatz neuer Technologien im Stromsektor zur Steigerung der Flexibilität und Bereitstellung von Speicherkapazitäten auf.

Bestmögliche Nutzung des Bestandsnetzes

In Abweichung zum letzten Szenariorahmen wurde noch ein zusätzliches Zwischenszenario mit dem Zieljahr 2025 genehmigt. Es soll zur Prüfung der von den Übertragungsnetzbetreibern eingereichten kurzfristig durchführbaren Maßnahmen („Ad-Hoc“-Maßnahmen) zur Minimierung des Netzausbaubedarfs genutzt werden.

Auf Basis dieses neuen Szenariorahmens ist jetzt ein Netzentwicklungsplan zu erstellen. Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, dabei neue und innovative technische Ansätze für Netzbetriebsmittel sowie deren Betrieb darzustellen. Deren Eignung zur Erhöhung der Transportkapazität und die bestmögliche Nutzung des Bestandsnetzes sind zudem von den Übertragungsnetzbetreibern zu bewerten.

Der konsultierte Entwurf für den Netzentwicklungsplan 2019-2030 ist bis zum 15. April 2019 bei der Bundesnetzagentur einzureichen.

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Quelle Beitragsbild: Bundesnetzagentur

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