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H2-Hochlauf

Bundesnetzagentur legt Hochlaufentgelt für Wasserstoffkernnetz auf 25 €/kWh/h/a fest

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Die Bundesnetzagentur hat das Hochlaufentgelt für das Wasserstoff-Kernnetz mit 25 €/kWh/h/a festgelegt. Das entspricht in der Höhe dem Vorschlag im Entwurf, den die BNetzA im März zur Konsultation übergeben hatte. „Wir schaffen Planungssicherheit für alle Marktbeteiligten und ermöglichen den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu einem angemessenen Preis“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Bei dem Hochlaufentgelt handelt es sich um ein bundesweit einheitliches Entgelt, das Kunden des Kernnetzes für Einspeisung und Ausspeisung von Wasserstoff zahlen müssen. „Es ist dabei so zu bemessen, dass zum einen die Kosten des Netzes, die bis zum Jahr 2055 entstehen, wiederverdient werden können. Zum anderen muss es marktgängig sein“, heißt es bei der Netzbehörde.

Das festgelegte Entgelt in Höhe von 25 €/kWh/h/a sei das Ergebnis einer fundierten Analyse verschiedener Szenarien zur Entwicklung des Wasserstoffmarktes. Dabei habe die Bundesnetzagentur mit gutachterlicher Unterstützung Prognosen zum Bau der Netzinfrastruktur und der damit verbundenen Kosten sowie zur derzeit wahrscheinlichen Entwicklung des Wasserstoffmarktes vorgenommen. „Diese Entwicklung hängt allerdings nicht nur von marktwirtschaftlichen Gegebenheiten ab, sondern wird auch von politischen Rahmenbedingungen beeinflusst.“

Geltungsdauer und Überprüfung der Entgelthöhe

Das Entgelt wurde so ausgestaltet, dass es zwar jährlich an die allgemeine Geldwertentwicklung angepasst wird, ansonsten jedoch grundsätzlich bis zum Jahr 2055 unverändert gilt. Die Bundesnetzagentur unterzieht das Hochlaufentgelt allerdings alle drei Jahre einer Überprüfung, um nötigenfalls auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren. „Maßgeblich ist dabei, ob das Hochlaufentgelt weiterhin geeignet ist, ausreichende Erlöse zu generieren, um das Kostenallokationskonto bis 2055 auszugleichen.“ Zudem müsse das Hochlauentgelt marktgängig bleiben. „Im Bedarfsfall wird das Hochlaufentgelt nach oben oder unten angepasst.“

Die Festlegung setzt auf dem im Juni 2024 erlassenen Beschluss „Wanda“ auf, der für das Wasserstoff-Kernnetz einen intertemporalen Kostenallokationsmechanismus bestimmt. Der Mechanismus soll das Ungleichgewicht zwischen der anfänglich geringen Nachfrage nach Wasserstoff-Transportkapazitäten und den anfänglich hohen Kosten für den Infrastrukturaufbau ausgleichen. Dieser Ausgleich sorge dafür, dass insbesondere in den Anfangsjahren prohibitiv hohe Entgelte verhindert werden.

Ein elementarer Baustein des Kostenallokationsmechanismus ist das Hochlaufentgelt. Dabei liegt das Hochlaufentgelt anfangs unterhalb des eigentlich kostendeckenden Entgelts, wodurch den Netzbetreibern Mindererlöse entstehen. Später soll das Hochlaufentgelt jedoch zu Erlösen führen, die oberhalb der jährlichen Kosten liegen, folglich Mehrerlöse generieren. Die anfänglichen Mindererlöse werden auf einem Kostenallokationskonto verbucht, damit sie später durch die Mehrerlöse ausgeglichen werden können.

Kontexte zum Wasserstoff-Netz:

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