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Bundesnetzagentur senkt Fördersätze für Onshore-Windkraft

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Die Bundesnetzagentur senkt erneut die Fördersätze für Windenergieanlagen an Land. Ab Oktober dieses Jahres sinkt die Förderung für Anlagen, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen müssen und von Oktober bis Dezember 2018 den Betrieb aufnehmen werden, um maximal mögliche 2,4 Prozent. Es ist bereits das fünfte Mal in Folge, dass sich die Fördersätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) reduzieren. Seit Anfang 2017 ist die Förderhöhe damit um rund 17 Prozent gefallen. Dies betrifft insbesondere Anlagen, die noch unter den Bestandsschutz fallen.

Zuwachs über dem Ausbaupfad

Der Brutto-Zubau von Onshore-Anlagen lag der Bundesnetzagentur zufolge zwischen Mai 2017 und Ende April 2018 mit rund 5.300 MW oberhalb des gesetzlich festgelegten Ausbaupfads von 2500 MW. Für die Berechnung der Fördersätze, die ab dem 1. Oktober 2018 gelten werden, sei dieser Zeitraum maßgeblich.

Bewegt sich der Zubau nahe am gesetzlichen Ausbaupfad, so ist eine geringe Absenkung der Vergütungssätze vorgesehen. Diese Absenkung verstärkt sich, je mehr der Zubau den Ausbaupfad überschreitet. Eine merkliche Unterschreitung des Ausbaupfads würde entsprechend dazu führen, dass die anzulegenden Werte konstant bleiben oder sogar angehoben würden.

Ab 2019 berechnet sich die Vergütungshöhe für Strom aus Windenergieanlagen an Land, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen müssen (Kleinanlagen bis 750 kW und Pilotanlagen) aus den Zuschlagswerten bei vorangegangen Ausschreibungen. Hierunter fallen dann nur noch Pilotanlagen oder Kleinanlagen. Im Jahr 2019 wird hierfür ein Durchschnitt aus den jeweils höchsten bezuschlagten Geboten gebildet, die im Jahr 2017 ausgeschrieben wurden. Damit liegt der Vergütungssatz für Anlagen, die nach dieser Sonderregelung in 2019 in Betrieb gehen bei 4,63 Ct/kWh.

Lesen Sie hierzu auch unser Dossier:

https://www.contextcrew.de/zehn-fragen-und-antworten-zum-eeg-2017-2/

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