Die Bundesnetzagentur hat am 6. Juli die erste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen eröffnet. Hintergrund ist, dass mit dem neuen EEG die Höhe der Zahlungen für erneuerbaren Strom aus Biomasseanlagen ab einer Größe von 150 Kilowatt wettbewerblich zu ermitteln ist und nicht mehr gesetzlich vorgegeben wird. „Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Letztes Update des Dossiers: 14. August 2017: Anpassung des Ausschreibungsvolumens
Die Bundesnetzagentur wird nun einmal im Jahr ein Ausschreibungsverfahren für Biomasseanlagen durchführen....
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