Die Bundesnetzagentur hat drei Festlegungen beschlossen, um Bilanzkreisverantwortliche zu einer sorgfältigeren Bewirtschaftung ihrer Bilanzkreise anzuhalten und eine schnellere Aufklärung von Bilanzungleichgewichten zu ermöglichen. Mit den Festlegungen reagiert die Behörde auf die im Juni im deutschen Stromnetz aufgetretenen Systemungleichgewichte.
„Wir wollen Risiken für die Versorgungssicherheit minimieren. Gefährliche Unterdeckungen der Bilanzkreise sollen sich nicht lohnen“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Ab dem 15. Januar 2020 dürfen Bilanzkreisverantwortliche die En...
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