Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme vom 17. Oktober gegen den Vorschlag der Bundesregierung ausgesprochen, Biomasse, Deponiegas und Klärgas aus der Definition der erneuerbaren Energieträger im Stromsteuerrecht zu streichen. „Biomasse wird sowohl im EU-Recht als auch beispielsweise im Erneuerbare-Energien-Gesetz sachgerecht als erneuerbarer Energieträger definiert“, heißt es in der Stellungnahme. Die in Aussicht gestellte Bürokratieentlastung würde sich nicht einstellen, da die Betreiber aufgrund anderer Rechtsakte ohnehin Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und nachweisen müssen (RED ...
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