Der Bundesrat betont in seiner Stellungnahme zum Kohleausstiegsgesetz die „zentrale Bedeutung der Geothermie als Substitution für mit Kohle oder anderen fossilen Energieträgern betriebene Wärmenetze. Mit Hilfe von Geothermie könnten die Treibhausgasemissionen bei der Bereitstellung von netzgebundener Wärme deutlich gesenkt werden. Zudem bestehe die Möglichkeit einer emissionsfreien und grundlastfähigen Stromproduktion.
Um die Potentiale der Geothermie zu nutzen, müsse das Programm Erneuerbare Energien „Premium“, das auf Fördermitteln des Marktanreizprogramms (MAP) basiert, verbessert werden, heißt es. „Es sollte insbesondere die Förderung für den Ausbau von Wärmenetzen deutlich erhöht werden.“ Für die Bohrkostenförderung sei es zudem wesentlich, die Beschränkung der förderfähigen Bohrungen auf maximal vier Bohrungen pro Projekt aufzuheben, die maximale Förderhöhe von 10 Mio. € auf 30 Mio. € zu erhöhen sowie die Tiefenbeschränkung von 2.500 Metern entfallen zu lassen.
Zu verbessern sei auch die Absicherung von tiefengeothermischen Projekten. Hierfür wäre die Etablierung eines bundesweiten Wärmenetztransformationsfonds geeignet, dessen Mittel in Form von Bürgschaften zur Risikoabsicherung eingesetzt werden.