Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die Zulassungsverfahren für Elektrolyseure zu vereinfachen, um die Erzeugung von Wasserstoff zu erleichtern: Für Wasserstoffproduktionsstätten mit einer elektrischen Nennleistung bis 5 MW soll die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit künftig entfallen, teilte die Länderkammer mit. Damit würde ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet und für gewerbliche Betreiber ein erheblicher Investitionsanreiz geschaffen, heißt es in einer am vergangenen Freitag auf Anregung von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nieders...
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